Neues zum Berliner Testament: Wie sich der überlebende Ehegatte absichert
Für Familie Mustermann, 2 Kinder, Einfamilienhausesbesitzer, bedeutet dies, dass der Überlebende für den 1. Erbfall 25.000,00 € liquide Mittel aufbringen muss, wenn ein Kind den Pflichtteil verlangt, der Wert des Hauses auf 400.000,00 € geschätzt wurde, den Ehegatten die Immobilie zu je œ gehört und kein Notarvertrag bezüglich des Güterstandes geschlossen wurde.
Oft gibt es für das Pflichtteilverlangen sogar gute Gründe: Das Kind möchte damit sein zukünftiges Eigenheim mitfinanzieren, will sich selbständig machen und benötigt den Pflichtteil für die Existenzgründung oder es muss damit Schulden abtragen.
Nicht desto trotz stoßen viele Ehepaare dann an ihre finanziellen Grenzen. Denn ein Kredit wird im fortgeschrittenen Alter oft nicht mehr gewährt. Abgesehen davon, dass viele Ehepaare im Alter in einem schuldenfreien Eigenheim wohnen möchten. Es gilt daher Vorsorge zu treffen. Dies kann durch einen Pflichtteilsverzicht erreicht werden. Auch die Möglichkeiten, den Pflichtteil auszuschließen, sind nach der Erbrechtsreform vom 01.01.2010 erweitert worden und zu prüfen. Zu überdenken ist die Auszahlung des Pflichtteils auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Möglicherweise hilft auch eine sog. Strafklausel.
Beachten Sie, dass es im Erbrecht auf juristisch korrekte Formulierungen ankommt und die Umgangssprache of eine andere Rechtsfolge herbeiführt als gewollt.
©Rechtsanwältin Delia Jurgeleit

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