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Vertragsrecht
Die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten reichen von A wie Allgemeine Geschäftsbedingungen bis Z wie Zahlungsklauseln. Das gleiche gilt für die einzelnen Vertragsarten wie z.B. Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht. Eine Aufführung aller Rechtsgebiete würde zu weit führen. Daher unser Angebot an Sie: rufen Sie uns an, schildern Sie uns kurz Ihr Problem. Danach erhalten Sie von uns einen konkreten Hinweis, wie es weitergehen könnte.